Der 1.Dessauer Ringerclub e.V.
Tradition trifft auf Leidenschaft
Der 1.Dessauer Ringerclub e.V. wurde vor 139 Jahren gegründet und hat seitdem eine lange Tradition im Ringen. Wir bieten eine Plattform für Kinder, Jugendliche und Senioren, um diese faszinierende Sportart zu erlernen und auszuüben. In einer familiären Atmosphäre fördern wir die Entwicklung von Fähigkeiten, Disziplin und Teamgeist.


Werde Teil unserer Tradition
1.Dessauer Ringerclub e.V.
Vereinsordnung zu Werten und Zielen
§1 Zweck und Förderung des Ringens
Der Verein verfolgt den Zweck, das Ringen als Sportart zu fördern. Dies beinhaltet insbesondere die Nachwuchsförderung, die Organisation und Durchführung von Wettkämpfen sowie die Teilnahme an Ligaveranstaltungen. Der Verein stellt sicher, dass Trainingsangebote und fachliche Betreuung zur bestmöglichen sportlichen Entwicklung der Mitglieder bereitgestellt werden.
§2 Fairness und sportliches Verhalten
Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich in Training, Wettkampf und Vereinsleben durch Fairness, Respekt und ein stets sportliches Verhalten auszuzeichnen. Die geltenden Wettkampfregeln sind uneingeschränkt einzuhalten. Unsportliches Verhalten wird nicht geduldet und kann sanktioniert werden. Der respektvolle Umgang mit Gegnern, Schiedsrichtern, Trainerinnen und Trainern sowie allen Vereinsmitgliedern ist unabdingbar.
§3 Teamgeist und Kameradschaft
Der Verein legt großen Wert auf die Förderung von Teamgeist und gegenseitiger Unterstützung. Kameradschaftliches Verhalten sowie Zusammenhalt werden als grundlegende Werte anerkannt und von allen Mitgliedern erwartet. Bei Meinungsverschiedenheiten sind diese offen, sachlich und respektvoll zu klären, um das Vereinsklima zu schützen.
§4 Gesundheit und Sicherheit
Die körperliche und psychische Gesundheit der Mitglieder hat höchste Priorität. Der Verein verpflichtet sich zur Einhaltung aller relevanten Hygiene- und Sicherheitsvorschriften sowie zur Schaffung einer sicheren Trainings- und Wettkampfumgebung. Verletzungsprävention und eine angemessene medizinische Versorgung sind integrale Bestandteile der Vereinsarbeit. Mitglieder haben gesundheitliche Einschränkungen oder Beschwerden unverzüglich dem Trainer- oder Vereinsmanagement zu melden.
§5 Verbot von Diskriminierung, Hass, politisch verfassungsfeindlichen Symbolen sowie Waffen und gefährlichen Gegenständen
Diskriminierung jeglicher Art, insbesondere aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung oder sozialem Status, ist im Verein strikt untersagt. Ebenso werden antisemitische, rassistische oder anderweitig ausgrenzende Verhaltensweisen nicht toleriert. Sexuelle Übergriffe oder unangemessene sexuelle Handlungen sind streng verboten.
Das Zeigen, Tragen oder Verwenden von verfassungsfeindlichen oder politisch extremistischen Symbolen, Schriftzügen oder Gegenständen – beispielsweise auf Trainingskleidung oder mitgebrachten persönlichen Gegenständen – ist ausdrücklich untersagt.
Ebenso ist das Veröffentlichen oder Verbreiten entsprechender Inhalte, die in Verbindung mit dem Verein gebracht werden könnten, verboten. Das Mitbringen, Mitführen oder Verwahren von Hieb-, Stich- und Schusswaffen sowie spitzen oder anderweitig gefährlichen Gegenständen auf dem Vereinsgelände, in den Sporthallen oder sonstigen vereinseigenen Einrichtungen ist strengstens untersagt.
Verstöße gegen diese Bestimmungen werden konsequent geahndet und können den sofortigen Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.
§6 Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Vereinsmitgliedern ist das Anfertigen von Foto-, Film- und Tonaufnahmen auf dem gesamten Vereinsgelände ohne ausdrückliche Einwilligung des Vorstandes grundsätzlich untersagt.
Ebenso ist das Veröffentlichen oder Teilen solcher selbst erstellten Aufnahmen in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook, Instagram, TikTok, Threadd, X, Snapchat oder ähnlichen Plattformen) nicht gestattet.
Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Vorstandes oder des zuständigen Übungsleiters – nach vorheriger Klärung des Inhalts der Aufnahme (Content).
Generell gilt: Aufnahmen von anderen Vereinsmitgliedern, deren Familienangehörigen oder Gästen sind nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Dies entspricht dem Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG).
Zuwiderhandlungen können vereinsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Der Vorstand des 1.DRC e.V. 2026